Ab dem 1. April 2016 gelten Änderungen im Jugendschutzgesetz, die den Onlinehandel mit Tabakwaren betreffen, sowohl im Anmeldebereich als auch der durch die Auslieferung beauftragten Versandunternehmen.

Ab diesem Stichtag sind wir laut §10 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes dazu verpflichtet, auf unserer Homepage deutlich zu kennzeichnen, dass ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht stattfindet. Wir sind auch dazu verpflichtet zu einer genauen Überprüfung der Volljährigkeit unserer Kunden.

In der Begründung zur Gesetzesänderung heißt es dazu im Allgemeinen Teil, Abschnitt II:
„Zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden im JuSchG folgende Maßnahmen ergriffen: [...]
2. Es wird sichergestellt, dass Tabakwaren sowie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.“

Zur Umsetzung der Altersprüfung online heißt es weiterhin in Abschnitt VI,5:
„Für den Online-Handel gibt es technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer (so genannter Perso-Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa-Q-Bit-Check).“

Da Sie die Prüfziffern Ihres Ausweises aus Zeile 2 in Ihrem Kundenkonto hinterlegen und somit gespeichert sind, genügt es die Altersüberprüfung einmal durchzuführen. Ohne diesen Eintrag kann keine Versendung Ihrer Bestellung erfolgen.

Ausweis Zeile 2, rot eingerahmt: 

                                        


Stellen Sie dazu bitte sicher, dass nur Sie Zugriff auf Ihr Passwort und Kundenkonto haben. Kunden ohne Kundenkonto müssen bei jeder Bestellung erneut eine Altersüberprüfung durchführen.
Eine Alterverifizierung ist auch durch Zusendung einer Ausweiskopie via Mail an
info@tabakwaren-bosch.de
oder
Whats App unter der Nummer +49 (0)172 / 8216283
möglich.

Auch bei der Zustellung der Pakete ist ab dem 01.04.2016 eine Altersüberprüfung, welche vom Zusteller vorgenommen wird, notwendig. Halten Sie oder der zur Entgegennahme Volljährige/r Berechtigte/r bei der Zustellung bitte Ihren Ausweis bereit. Sollten Sie Ihren Ausweis nicht parat haben, wird Ihr Paket 7 Tage in einer Postfiliale in Ihrer Nähe gelagert und kann gegen Vorlage des Ausweises abgeholt werden. Lieferungen an Packstationen können nur noch nach Ihrer schriftlicher Bestätigung zur Abholung im Sinne des Jugenschutzgesetzes erfolgen. Fordern Sie hierzu unser Bestätigungsformular an.

Für Fragen stehen wir gerne unter Tel. 08141 / 92432 zu unserern Öffnungszeiten zur Verfügung.

Das Gesetzesblatt kann hier eingesehen werden:
     Änderungen im Jugendschutzgesetz

Jugendschutz
Für Waren, die dem Jugenschutzgesetz  unterliegen (in den Details gegenzeichnet) gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit volljährigen Kunden ein. Sie versichern unter Berücksichtigung der Strafverfolgung, dass sie beim Abgeben Ihrer Bestellung mindestens 18 Jahre alt sind, und dass die persönlichen Angaben, die sie hier machen der Wahrheit entsprechen.  Sie verpflichten sich hiermit, dass sie die bestellten Waren nur selbst entgegen nehmen, oder von einer von Ihnen beauftragten Person, welche die Volljährigkeit erreicht hat.
Im Zweifelsfall ist der Dienstleister, der die Waren ausliefert, berechtigt, eine Alterskontrolle im Sinne des Jugendschutzes durchzuführen.
Sollten Personen, die die Volljährigkeit nicht erreicht haben Bestellungen veranlassen, wird hiermit bereits vorsorglich ein Widerruf des Vertrages gemäß §109 BGB vorgenommen.
Der unter falschem Namen und falschen Angaben machende, nicht volljährige Besteller, sowie die verantwortlichen vertretungsberechtigten Personen haften laut den gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Verkäufer für alle ihm enstehenden Schäden, die ihm aus unrichtigen Angaben bei der Bestellung direkt oder indirekt entstanden sind.